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OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 11 Wx 46/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 400
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
Ergänzende Testamentsauslegung
Die zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen; Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text bekennt sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen zu sichern (BayObLGZ 2004, 215 ff. OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 400). - OLG Rostock, 25.08.2020 - 3 W 94/19
Auslegung einer Abänderungsklausel in einem Ehegattentestament; Vereinbarung …
Da es den Ehegatten freisteht zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, sind sie auch als befugt anzusehen, die Widerruflichkeit wechselbezüglicher Verfügungen über dem im Gesetz vorgesehenen Rahmen hinaus zu erweitern bzw. zu beschränken oder auszuschließen und dem Überlebenden sogar ein freies Widerrufsrecht einzuräumen (…vgl. Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl., § 2271, Rn. 20;… OLG Hamm, a.a.O., Rn. 40 m. w. N.;… OLG Bremen, Beschluss v. 30.08.2017 - 5 W 27/16 -, zit. n. juris, Rn. 11; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.08.2011 - 11 Wx 46/10 -, zit. n. juris, Rn. 35). - OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16
Zur Auslegung eines gemeinsamen Testaments von Ehegatten
Weiterhin ist es grundsätzlich nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile eines - auch gemeinschaftlichen - Testaments niedergeschrieben werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2011, Az. 11 Wx 46/10, zitiert nach juris Rn. 42 m. w. N.).